Neuregelung des Krankengeldes für Geschäftsführer
In der Regel finden wir in den meisten GmbHs folgende Situation vor. Es existiert ein vor vielen Jahren vereinbarter Standard-Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer (oder mehreren) und die Krankenversicherung wurde bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Der Geschäftsführer trägt dabei die Kosten selbst oder die GmbH übernimmt die Hälfte der Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze. So weit so gut – aber hier gibt es Verbesserungspotenzial, gerade im Bereich Krankengeld für Geschäftsführer.
Es gibt bei dieser Lösung nämlich mehrere Nachteile im Falle eines längerfristigen Ausfalls des Geschäftsführers, denn die GmbH muss das hohe Risiko der Lohnfortzahlung tragen und zusätzlich fällt die Leitung des Unternehmens aus. Das kann vor allem bei Einzelgeschäftsführern fatale finanzielle Folgen für die GmbH nach sich ziehen. Hier müsste jetzt evt. zusätzlich ein Stellvertreter eingesetzt und vergütet werden.
Manchmal besteht zwar zusätzlich ein Krankengeldtarif innerhalb der privaten Krankenversicherung. Dieses entbindet jedoch die GmbH nicht von der vereinbarten Lohnfortzahlung und ist deshalb in diesem Zeitraum völlig überflüssig, der Höhe nach sowieso nicht ausreichend und außerdem eine private Ausgabe.
Beispiel zur alten Regelung: im (längst vergessenen) Anstellungsvertrag ist eine Lohnfortzahlung von 12 Monaten vereinbart. Zusammen mit der Tatsache, dass niemand mehr das Unternehmen leitet, muss jetzt trotzdem für ein Jahr das volle Gehalt bezahlt werden! Evt. entstehen sogar zusätzliche Kosten für das Gehalt eines Stellvertreters. Ein vereinbarter privater Krankentagegeld-Tarif (Tagessatz 100,- EUR) mit einem Monatsbeitrag von 75 EUR leistet jetzt unabhängig vom vereinbarten Vertrag erst im Anschluss an die Lohnfortzahlung und damit nach einem Jahr und dann nur monatlich 3000 EUR.
Ein Geschäftsführer im Alter von 50 Jahren mit einem monatlichen Gehalt in Höhe von 6000 EUR erkrankt nun für 8 Monate: die GmbH muss 48.000 EUR Gehalt ohne Gegenleistung zahlen. Die private Krankentagegeldversicherung kommt nicht zum Tragen. Der private Beitrag in Höhe von 75 EUR wurde völlig umsonst bezahlt.
Unser Tipp: Nicht der Geschäftsführer, sondern die GmbH schließt ein Krankengeld, und zwar genau passend zum Anstellungsvertrag, ab! Es gibt dafür marktweit jedoch nur 2 Anbieter!
- Der erste Vorteil ist die hohe finanzielle Entlastung der GmbH im Fall einer längeren Erkrankung – die Versicherung übernimmt somit das Risiko und die Kosten für die Lohnfortzahlung, z.B. ab dem 4. oder 15. Tag.
- Der zweite Vorteil ist die Absetzbarkeit der Beiträge als Betriebskosten.
- Drittens ist das private Krankentagegeld an den Anstellungsvertrag anzupassen, also stark zu reduzieren und damit sinken die Privatausgaben des Geschäftsführers teil erheblich.
- Und schließlich ist es dabei sogar unerheblich, bei welcher Gesellschaft die Krankenversicherung des Geschäftsführers besteht! Diese wird ansonsten nicht verändert.
- obwohl die Beiträge steuerlich absetzbar sind, ist die empfangene Tagegeldleistung aus der Versicherung steuerfrei.
Beispiel zur Neuregleung: wie oben für die Absicherung eines Gehaltes in Höhe von 6.000 EUR bis zu einem Jahr bei einem Geschäftsführer im Alter von 50 Jahren. Es besteht jetzt aber ein Krankentagegeldtarif in voller Höhe ab der zweiten Woche über die GmbH und eine private Krankentagegeldabsicherung ab dem 365. Tag in voller Höhe:
- monatliche Effektivbelastung der GmbH nach Steuern: ca. 87 EUR, das sind in 5 Jahren 5220 EUR Beitragsaufwand
- im Fall einer Erkrankung zahlt die GmbH nur für die ersten beiden Wochen = 3000 EUR statt 48 TEUR für ein Jahr
- der Gesamtaufwand beträgt für die GmbH also 8220 EUR in 5 Jahren
- ein zusätzlicher privater Krankentagegeldtarif wird angepasst, setzt nach einem Jahr mit vollem Gehalt ein und kostet statt 75 EUR monatlich nur noch 10 EUR
Ergebnis:
- die GmbH spart hier durch die neue Lösung ca. 40.000 EUR und lagert das Risiko der Lohnfortzahlung aus.
- der Geschäftsführer spart 65 EUR monatlich, also in 5 Jahren 3900 EUR an Privatausgaben und ist auch nach 12 Monaten Lohnfortzahlung mit vollem Gehalt abgesichert
Diese Möglichkeit bieten wir bis zu einer monatlichen Gehaltshöhe von 15 TEUR an. Eine kurze Gesundheitsabfrage des Geschäftsführers ist jedoch erforderlich und muss positiv ausfallen.
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