Was ist eine Haftpflichtversicherung?
Bei der privaten Haftpflichtversicherung handelt es sich um den wichtigsten Versicherungsschutz für private Werte überhaupt. Da weltweit das Schadenersatzprinzip gilt, müssen Sie für alle Schäden aufkommen, die Sie bei anderen Personen verursacht haben, sei es ein Personen- oder ein Sachschaden. Dieses Prinzip stammt bereits aus vor-antiken Zeiten, also dem Ursprung der Zivilisation. Heute findet man das in Gesetze gegossen, in Deutschland vor allem im §823 des BGB. Hier ist auch geregelt, dass man immer mit seinem gesamten Vermögen haftet! Eine Haftung kennt man vor allem aus dem Straßenverkehr, hier ist die KFZ-Haftpflicht sogar gesetzliche Pflicht, sobald man ein Fahrzeug zulassen möchte. Die meisten anderen Lebensbereiche müssen jedoch über eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, um die sich allerdings jeder selbst bemühen muss.
Was ist versichert?
Die Versicherung kommt neben dem Schadenersatz auch für die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs auf und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Ersetzt wird, anders als in der Hausratversicherung, immer der Zeitwert der geschädigten Sache. In Standardpolicen gibt es eine Reihe Ausschlüsse vom Versicherungsschutz zu beachten. Auch hier gilt daher, dass eine individuelle und möglichst umfangreiche Detailgestaltung des Vertrages wichtig ist.
Beachten Sie bitte, dass diese Versicherung nur den üblichen privaten Lebensbereich erfasst. Andere Bereiche müssen Sie ergänzend separat versichern, so u.a. die meisten Kraftfahrzeuge, größere Drohnen, Boote, bestimmte Freizeitbereiche wie die Jagd oder Motorsport, vermieteten Grundbesitz und den beruflichen Bereich z.B. bei Selbstständigen, Beamten und Lehrern.
Unser Tipp: auf Arbeit ist man als Angestellter bereits über den Arbeitgeber versichert, wenn man Schäden in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit verursacht. Allerdings kann es bei grober Fahrlässigkeit zu berechtigten Regreßforderungen des Arbeitgebers kommen, die meist auf 2-3 Monatsgehälter beschränkt sind. Einschränkungen kann es auch beim öffentlichen Dienst geben, hier empfiehlt sich ein zusätzlicher Schutz, der Rückforderungen des Dienstherren mit versichert.
Wer ist versichert?
Sie selbst. Familienmitglieder und Kinder können Sie bei entsprechenden Tarifen mit versichern.
Haftbarkeit von Kindern
Hat man Kinder, so ist zu beachten, dass diese bis zum 7. Lebensjahr generell nicht und bis zum 10.Lebensjahr im Straßenverkehr nicht haften und damit nicht für die verursachten Schäden aufkommen müssen. Eltern haften also nicht für Ihre Kinder! Das sorgt zwar regelmäßig für Entsetzen bei den Geschädigten, ist jedoch bewusst vom Gesetzgeber so gewollt und kein Fall für die Haftpflichtversicherung. Nur wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben sollten, tritt die Haftung der Eltern ein und nur dann zahlt die Versicherung. Das führt allerdings oft dazu, dass die Eltern vor allem bei Verwandten und Bekannten kleinere Schäden aus eigener Tasche bezahlen, wenn das irgendwie geht. In guten Verträgen sind daher deliktunfähige Kinder mitversichert, so dass man hier jedem Streit aus dem Weg gehen kann.
Unser Tipp: Fragen Sie uns als Experten! Viele Haftpflichtforderungen sind auf Grundlage des Gesetzgebers unberechtigt und es kommt zum Streit. Da sich die Policen stark unterscheiden, kommt es besonders auf die Vertragsqualität und Verlässlichkeit bei der Schadenabwicklung an. Wir vergleichen die Angebote der Gesellschaften gern für Sie!
Wollen Sie selbst vergleichen und abschließen, haben Sie hier die Möglichkeit dazu:
Bracht man wirklich eine Haftpflichtversicherung?
Beispielbereiche, in denen man Schäden verursachen kann gibt es dabei viele: z.B. als Fußgänger, Inlineskater oder Radfahrer im Straßenverkehr, in der gesamten Freizeit z.B. beim Sport, bei der Ausübung von Hobbys oder wenn man eine kleine Drohne fliegen lässt. Als Mieter haftet man für Schäden an der Wohnung oder für den Verlust von Schlüsseln. Das kann bei einer Schließanlage richtig teuer werden. Da es hier keine Höchstgrenze gibt, wird eine Versicherungssumme ab mindestens 3 Mio. EUR empfohlen. So kann ein falsches Verhalten als Fußgänger und ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit dauerhaften Personenschäden schnell eine so hohe Schadensumme erreichen.
Weitere wichtige Ergänzungsklauseln
Neben dem Grundschutz ist es wichtig, auf eine Reihe wichtiger ergänzender Klauseln mit weiterem Versicherungsschutz zu achten, von denen bei guten Verträgen viele schon kostenlos enthalten sind:
- Gefälligkeitshandlungen – wenn Sie jemandem helfen und einen Schaden verursachen, kommt häufig vor bei Umzügen und Nachbarschaftshilfe
- Forderungsausfalldeckung – wenn Sie geschädigt wurden, der Verursacher aber keine Privathaftpflichtversicherung hat, gehen sie nicht mehr leer aus
- Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen – sind nur mit dieser Klausel versichert
- Mietsachschäden – alles was Ihrem Vermieter gehört kann damit ersetzt werden, außer Glas (dafür hilft die Glasbruchversicherung)
- Schlüsselverlust – egal ob privat oder beruflich, der Verlust von Schlüsseln kann zu extrem teuren Forderungen führen, z.B. bei einer Schließanlage
- Ehrenamt – ist im Grundschutz oft nicht enthalten
- Drohnen – wichtig, wenn es kein Spielzeug mehr ist
- u.v.a.m.
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