Grundsätzlich wird bei Versicherungen für Vermieter zwischen Einzelvermietern, Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) und Hausverwaltung unterschieden. Bei Einzelvermietern handelt es sich um Privatpersonen oder Firmen, die wenige einzelne Objekte vermieten und diese selbst verwalten. Hier ist der Vermieter selbst in der Pflicht, für den Werterhalt des Objektes und entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Eine WEG-Verwaltung dagegen wird von der Eigentümerversammlung durch Mehrheitsbeschluss zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bestimmt und kann Miteigentümer oder externer Dritter sein. Eine Hausverwaltung wird eingesetzt, um größeren Objektbestand oder genossenschaftliches sowie städtisches Eigentum zu verwalten.
Verwalter haften gegenüber den Eigentümern für alle von ihm zu vertretenden Vermögens- und Vertrauensschäden. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, Tätigkeiten wie das Aufstellen und Durchsetzen einer Hausordnung, Maßnahmen für ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung, das Abschließen eines angemessenen Versicherungsschutzes und weitere Aufgaben zur Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums auszuüben. Für Verwalter ist seit 1.8.2018 eine Pflichtversicherung Bestandteil der Berufszulassung.
Welche Versicherungen für Vermieter und Verwaltungen werden benötigt?
Schnell können durch marode Wasserleitungen, einen Kellerbrand oder Streitigkeiten unter den Mietern hohe und ungeplante Kosten entstehen. Wir bieten Produktlösungen mit einfacher Tarifierung nach Wohneinheiten für die betreuenden Objekte an. Für das Portfolio der Hausverwaltung sind verschiedene Kombinationsmöglichkeiten möglich.
Gebäudeversicherung
Ob es stürmt, hagelt oder brennt, die Wohngebäudeversicherung schützt bei Schäden rund um das Haus, am Gebäude selbst und dem damit verbundenen Zubehör. Die genaue Gestaltung geht über die Standardabsicherung gegen Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden hinaus. So können in gefährdeter Lage Graffitischäden mitversichert werden. Als Eigentümer und Vermieter geht es Ihnen um die Werterhaltung Ihres Hauses. Als Hausverwalter haben Sie die Pflicht, sachgerecht die von Ihnen verwaltete Immobilie zu abzusichern.
Photovoltaikversicherung
Eine Photovoltaikanlage ist das Haus-Kraftwerk, welches sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und Eigentümer, sowie Mieter unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik ist zwangsweise auch den Launen der Natur – wie z.B. Sturm und Hagel – ausgeliefert. Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass die geplanten Einnahmen abrupt ausbleiben. Zusammen mit den anfallenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und würde dadurch nie erreicht. Eine entsprechende Absicherung kommt für diese Schäden auf.
Elementardeckung
Beachten Sie, dass die zunehmenden Elementargefahren, insbesondere Hochwasser, Überschwemmungen durch Starkregenereignisse und Rückstau zusätzlich abgesichert werden müssen.
Glasversicherung
Eingeworfene Scheiben sind schon immer ein Problem. Die Qualität und die Größe der Scheiben an Wohnobjekten haben sich jedoch in den letzten Jahrzehnten stark erhöht. Immer öfter sorgen Glaselemente, auch als Designobjekte, für Helligkeit und Sicherheit und sind dementsprechend sehr teuer. Die Glasbruchversicherung ersetzt die Kosten für die Wiederherstellung gebrochenen Glases.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Als Vermieter haften Sie gegenüber Mietern und Dritten für Schäden, die bei sachgemäßem Gebrauch von Ihrem Haus ausgehen. Klassisches Beispiel ist der Passant, der vor dem Mietshaus auf einem nicht geräumten, vereisten Gehweg ausrutscht und sich verletzt. Die Personenschäden können in die hundertausende Euro gehen. Wurden Pflichten verletzt, kommt diese Versicherung für alle Kosten auf. Sollte die Haftungsfrage offen sein, übernimmt die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht auch die Klärung der Haftungsfrage und die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Gewässerschadenhaftpflicht
Sollte sich auf dem Grundstück ein Öltank befinden und läuft Heizöl aus, so haftet der Grundeigentümer für alle Kosten, und zwar unabhängig von der Schuldfrage! Die Schadenbeseitigung kann das Abtragen und Austauschen des Erdreichs oder eine Gewässersanierung beinhalten und kann sehr teuer werden.
Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter und Verwaltungsbeiräte
Der Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft unterstützt den Verwalter – meist unentgeltlich – bei seinen Aufgaben. Unterläuft ihm dabei ein Fehler oder beachtet eine Vorgabe der Eigentümergemeinschaft nicht, haftet er für seinen Fehler.
Berufshaftpflicht für Verwalter
Seit 1. August 2018 müssen Verwalter von Wohnimmobilien eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Sie ist Teil der Berufszulassung. Für „Alte Hasen“ gilt diese Regelung seit dem 1. März 2019.
Zusatzbausteine
Je nach ausgewähltem Anbieter und Produkt können weitere Ergänzungen sinnvoll sein wie z.B. eine Absicherung gegen die gefürchteten Mietnomaden
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