Hier finden Sie umfangreiche Informationen, Berechnungs- und Abschlussmöglichkeiten, um private Werte abzusichern.
Privathaftpflichtversicherung
Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?
Bei der privaten Haftpflichtversicherung handelt es sich um den wichtigsten Versicherungsschutz für private Werte überhaupt. Da weltweit das Schadenersatzprinzip gilt, müssen Sie für alle Schäden aufkommen, die Sie bei anderen Personen verursacht haben, sei es ein Personen- oder ein Sachschaden. Dieses Prinzip stammt bereits aus vor-antiken Zeiten, also dem Ursprung der Zivilisation. Heute findet man das in Gesetze gegossen, in Deutschland vor allem im §823 des BGB. Hier ist auch geregelt, dass man immer mit seinem gesamten Vermögen haftet! Eine Haftung kennt man vor allem aus dem Straßenverkehr, hier ist die KFZ-Haftpflicht sogar gesetzliche Pflicht, sobald man ein Fahrzeug zulassen möchte. Die meisten anderen Lebensbereiche müssen jedoch über eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, um die sich allerdings jeder selbst bemühen muss.
Warum braucht man eine Privathaftpflichtversicherung?
Beispielbereiche, in denen man Schäden verursachen kann gibt es dabei viele: z.B. als Fußgänger, Inlineskater oder Radfahrer im Straßenverkehr, in der gesamten Freizeit z.B. beim Sport, bei der Ausübung von Hobbys oder wenn man eine kleine Drohne fliegen lässt. Als Mieter haftet man für Schäden an der Wohnung oder für den Verlust von Schlüsseln. Das kann bei einer Schließanlage richtig teuer werden. Da es hier keine Höchstgrenze gibt, wird eine Versicherungssumme ab mindestens 3 Mio. EUR empfohlen. So kann ein falsches Verhalten als Fußgänger und ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit dauerhaften Personenschäden schnell eine so hohe Schadensumme erreichen.
Was ist versichert?
Die Versicherung kommt neben dem Schadenersatz auch für die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs auf und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Ersetzt wird, anders als in der Hausratversicherung, immer der Zeitwert der geschädigten Sache. In Standardpolicen gibt es eine Reihe Ausschlüsse vom Versicherungsschutz zu beachten. Auch hier gilt daher, dass eine individuelle und möglichst umfangreiche Detailgestaltung des Vertrages wichtig ist.
Beachten Sie bitte, dass diese Versicherung nur den üblichen privaten Lebensbereich erfasst. Andere Bereiche müssen Sie ergänzend separat versichern, so u.a. die meisten Kraftfahrzeuge, größere Drohnen, Boote, bestimmte Freizeitbereiche wie die Jagd oder Motorsport, vermieteten Grundbesitz und den beruflichen Bereich z.B. bei Selbstständigen, Beamten und Lehrern.
Unser Tipp: auf Arbeit ist man als Angestellter bereits über den Arbeitgeber versichert, wenn man Schäden in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit verursacht. Allerdings kann es bei grober Fahrlässigkeit zu berechtigten Regreßforderungen des Arbeitgebers kommen, die meist auf 2-3 Monatsgehälter beschränkt sind. Einschränkungen kann es auch beim öffentlichen Dienst geben, hier empfiehlt sich ein zusätzlicher Schutz, der Rückforderungen des Dienstherren mit versichert.
Wer ist versichert?
Sie selbst. Familienmitglieder und Kinder können Sie bei entsprechenden Tarifen mit versichern.
Haftbarkeit von Kindern
Hat man Kinder, so ist zu beachten, dass diese bis zum 7. Lebensjahr generell nicht und bis zum 10.Lebensjahr im Straßenverkehr nicht haften und damit nicht für die verursachten Schäden aufkommen müssen. Eltern haften also nicht für Ihre Kinder! Das sorgt zwar regelmäßig für Entsetzen bei den Geschädigten, ist jedoch bewusst vom Gesetzgeber so gewollt und kein Fall für die Haftpflichtversicherung. Nur wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben sollten, tritt die Haftung der Eltern ein und nur dann zahlt die Versicherung. Das führt allerdings oft dazu, dass die Eltern vor allem bei Verwandten und Bekannten kleinere Schäden aus eigener Tasche bezahlen, wenn das irgendwie geht. In guten Verträgen sind daher deliktunfähige Kinder mitversichert, so dass man hier jedem Streit aus dem Weg gehen kann.
Weitere wichtige Ergänzungsklauseln
Neben dem Grundschutz ist es wichtig, auf eine Reihe wichtiger ergänzender Klauseln mit weiterem Versicherungsschutz zu achten, von denen bei guten Verträgen viele schon kostenlos enthalten sind:
- Gefälligkeitshandlungen – wenn Sie jemandem helfen und einen Schaden verursachen, kommt häufig vor bei Umzügen und Nachbarschaftshilfe
- Forderungsausfalldeckung – wenn Sie geschädigt wurden, der Verursacher aber keine Privathaftpflichtversicherung hat, gehen sie nicht mehr leer aus
- Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen – sind nur mit dieser Klausel versichert
- Mietsachschäden – alles was Ihrem Vermieter gehört kann damit ersetzt werden, außer Glas (dafür hilft die Glasbruchversicherung)
- Schlüsselverlust – egal ob privat oder beruflich, der Verlust von Schlüsseln kann zu extrem teuren Forderungen führen, z.B. bei einer Schließanlage
- Ehrenamt – ist im Grundschutz oft nicht enthalten
- Drohnen – wichtig, wenn es kein Spielzeug mehr ist
- u.v.a.m.
Unser Tipp: Fragen Sie uns als Experten! Viele Haftpflichtforderungen sind auf Grundlage des Gesetzgebers unberechtigt und es kommt zum Streit. Da sich die Policen stark unterscheiden, kommt es besonders auf die Vertragsqualität und Verlässlichkeit bei der Schadenabwicklung an. Wir vergleichen die Angebote der Gesellschaften gern für Sie!
Wollen Sie selbst vergleichen und abschließen, haben Sie hier die Möglichkeit dazu:
Rechtsschutzversicherung
Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
Die Rechtsschutzversicherung gehört inzwischen zum Grundstandard eines jeden Haushalts. Das liegt einerseits an der enormen Zunahme von rechtlichen Auseinandersetzungen und der damit verbundenen hohen Wahrscheinlichkeit, selbst in eine solche verwickelt zu werden. Andererseits sind die Anwalts- und Gerichtsgebühren, sowie die Sachverständigenkosten immer weiter angestiegen, so dass selbst eine einfache Auseinandersetzung zur Vermeidung eines Fahrverbotes kaum noch aus eigener Tasche zu bezahlen ist. So übersteigen die Kosten recht schnell den eigentlichen Streitwert. Das eigene Recht durchzusetzen, ist daher ohne eine Rechtsschutzversicherung im Grunde nicht mehr möglich. Bedenken Sie auch, dass viele vermeintliche Absicherungen über Gewerkschaft oder Mieterverein bei genauer Betrachtung nichts taugen, da sie höchstens nur eine Beratung bieten und den teuren Gang vor die Gerichte gerade nicht.
Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?
Diese Absicherung kommt für alle Kosten im Zusammenhang mit eine rechtlichen Auseinandersetzung auf und geht mit Ihnen auch den Weg durch die Instanzen. Die Rechtsschutzversicherung umfasst das Vertrags- und Sachenrecht, Schadenersatz- Rechtsschutz, Steuer-, Sozialgerichts-, Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz und besteht aus den folgenden Bausteinen:
- Verkehrs-Rechtsschutz als Teilnehmer im Straßenverkehr (Fußgänger, Fahrradfahrer, ÖPNV)
- Privat-Rechtsschutz incl. Arbeits-Rechtsschutz mit oder ohne
- Miet/Eigentümer-Rechtsschutz
Familienmitglieder und Kinder können Sie bei entsprechenden Tarifen mit versichern. Bei einigen Versicherern sind recht gute Serviceangebote wie eine kostenlose Rechtsberatung mit enthalten, die Sie jederzeit nutzen können.
Unser Tipp: Vereinbaren Sie eine Paketlösung mit einer Selbstbeteiligung zur Kostensenkung
Sie wollen direkt eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Cyberschutzbrief
Internetrisiken
Immer größere Teile unseres Privatlebens finden online statt, ob zu Hause am PC, dem smarten Fernseher oder am Smartphone. Viele Bereiche wie Einkaufen, Bankgeschäfte, Behördengänge oder Reisebuchungen werden fast ausschließlich online abgewickelt. Aber auch die Internetkriminalität nimmt immer mehr zu und gefährdet Ihre Existenz. Jedes internetfähige Gerät kann attackiert werden. Über Trojaner und Pishingmails werden Kontos gehackt, Kreditkartendaten gestohlen und Passwörter ausgespäht. In den sozialen Medien nimmt das Cyber-Mobbing zu. Die Wahrscheinlichkeit, Opfer von Cyberkriminalität zu werden steigt und die finanziellen Folgen können existenzbedrohend werden. Immer mehr Kunden werden bei uns vorstellig, die einen solchen Schaden erlitten haben und keinen Versicherungsschutz haben.
Daher ist ein Cyber-Schutzbrief inzwischen unverzichtbar geworden.
Wohngebäudeversicherung
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Eine private Wohngebäudeversicherung versichert die finanziellen Folgen verschiedener existenzbedrohenden Schäden an Ihrer Immobilie – nicht jedoch am Inhalt des Gebäudes – sowie an Nebengebäuden und Garagen und zwar grundsätzlich durch:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
- Leitungswasserschäden (Rohrbruch)
Was leistet eine Wohngebäudeversicherung?
Die Versicherung leistet im Ernstfall Instandsetzungs- Reparatur- und Wiederaufbaukosten bis zur vollen Versicherungssumme im Totalschaden. Darüber hinaus können im Schadenfall weitere Kosten entstehen, die in ihrer Höhe oftmals unterschätzt werden. Daher werden folgende Kosten zusätzlich ersetzt:
- Aufräum-und Abbruchkosten
- Bewegungs-und Schutzkosten
- Schadenabwendungs und – minderungskosten
- Mietausfall vermieteter Räume
Sie können diesen Schutz durch eine Reihe individueller Ergänzungen erweitern wie z.B.
- Elementarschäden (Hochwasser, Überschwemmungen, Rückstau etc.)
- Glasbruch (z.B. bei einem Wintergarten)
- Absicherung von –>Photovoltaikanlagen
- Eigentümer-Rechtsschutz
- Grundbesitzer-Haftpflicht (nur bei Vermietung)
Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Gegenstände und bei Beschädigungen die Reparaturkosten.
Der Teufel steckt wie immer im Detail, d.h. dem „Kleingedruckten. Unzählige Klauseln, welche sich von Anbieter zu Anbieter teilweise stark unterscheiden legen den genauen Leistungsumfang, zusätzliche Leistungen und Ausschlüsse fest. Hier hilft nur ein detaillierter Leistungsvergleich.
Der Umfang kann sogar bis zu einer Allgefahrendeckung ausgeweitet werden – hier gehen Sie auf Nummer sicher. Es wird praktisch jeder Schaden bezahlt und nur ausgeschlossen ist u.a. Krieg, Vorsatz und Kernenergie. Außerdem entfällt damit die komplette Hausratversicherung. Dieser Versicherungsschutz ist allerdings mit einem höheren Beitrag verbunden.
Wie hoch sollte der Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden. Wir ermitteln kostenlos mithilfe Ihrer Angaben die genaue Versicherungssumme Ihres Objektes und bieten Ihnen als Garantie zusätzlich einen Unterversicherungsverzicht bei jeder Gesellschaft. So können Sie sicher sein, dass im Leistungsfall nicht wegen einer möglicherweise zu geringen Summe gekürzt wird. Wir nutzen dazu im Einzelfall auch eine satellitengestützte Wertermittlung. Die Versicherungssumme wird dann meist als Wert 1914 angegeben.
Was ist ein Wert 1914?
Meist wird die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung als Wert 1914 in Mark angegeben. Das Jahr 1914 wurde ausgewählt, da es das letzte Jahr in Deutschland war, in dem es stabile, aussagekräftige Baupreise und keine außergewöhnliche Baupreissteigerungen gab. Jedes Jahr veröffentlicht das Statistische Bundesamt nun einen Baupreisindex, mit Hilfe dessen sich der Wert 1914 in den Neubauwert umrechnen lässt. Die wichtige Formel, die jeder Gebäudebesitzer kennen sollte, lautet: Wert1914 x Baupreisindex 2020 / 100
Für das Jahr 2020 gilt ein Wert von 1.523,0. Somit hat ein Wohngebäude mit einem beispielhaften Wert von 25.000 Mark im Jahr 1914 folgenden Neubauwert im Jahr 2020 von 380.750 EUR.
Ferienhaus
Für Ferien-und Wochenendhäuser bieten wir eine Allgefahrendeckung an, welche das Gebäude und den Inhalt gegen Ereignisse aller Art versichert. Wir unterscheiden lediglich, ob sich die Immobilie im In- oder im Ausland befindet. Darüber hinaus haften Sie auch im Ausland für Schäden in Zusammenhang mit Ihrer Immobilie. Daher können Sie den Versicherungsschutz in diesem Fall auch mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung ergänzen.
Unser Tipp: In einer guten Privat-Haftpflichtversicherung ist der Haftpflichtversicherungsschutz für Ferienhäuser im In-und Ausland bereits mit versichert.
Hausrat- oder Haushaltversicherung
Wozu braucht man eine Hausratversicherung?
Mit einer Hausratversicherung ist Ihr gesamter Besitz in Ihrer Wohnung gegen die finanziellen Folgen durch Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel, sowie gegen Einbruchsdiebstahl und Vandalismus geschützt. Denn ein großer Brand oder eine unter Wasser stehende Wohnung kann existenzgefährdend sein. Ergänzt wird der Schutz durch die Mitversicherung von privatem Hausrat in Kellern und nahe gelegenen Garagen, sowie Raub.
Was ist Hausrat?
Versichert ist erst einmal alles, was nicht fest mit dem Haus verbunden ist. Dazu kommen evt. eine SAT-Schüssel, der lose verlegte Fußbodenbelag und eine eigene Einbauküche. Bei Mietwohnungen ist zu beachten, dass das Eigentum des Vermieters, wie z.B. eine Einbauküche oder die Sanitäranlagen ausgenommen sind.
Der Wert des Inventars mitsamt Wertgegenständen wie Bargeld, Schmuck, Sammlungen, Edelmetall usw. darf dabei nicht unterschätzt werden. Alles ist nämlich zum Wiederbeschaffungswert (Neuwert) versichert. Es spielt dabei also keine Rolle, wie alt die Sachen sind. Dadurch ergeben sich selbst bei einem kleineren Normalhaushalt enorme Werte. Mit versichert sind auch Überspannungsschäden durch Blitz. Darüber hinaus unterscheiden sich die Anbieter sehr im Detail. Wir vergleichen alle Marktangebote für Sie !
Was leistet eine Hausratversicherung?
Sie erhalten aus einer Hausratversicherung immer eine Entschädigung zum Wiederbeschaffungswert am Schadentag bzw. die Wiederherstellungskosten ersetzt. Gegenstände, die kein klassischer Hausrat sind, wie z.B. die Winterreifen in der Garage sind nicht mitversichert. Der Versicherungsschutz kann individuell durch Erweiterungen ergänzt werden:
- Fahrraddiebstahl
- Smart-Home-Technik
- Glasbruch
- Reise-Bausteine
Unser Tipp: Es sollte immer auch an mögliche Schäden durch die zunehmenden Naturgefahren gedacht werden. So dienen z.B. Keller inzwischen als Hobbyräume, als Lagerraum für hochpreisige Elektrogeräte, als Partyraum oder sind voller Elektronik die mit versichert werden sollte. Denn wird dieser Raum durch ein Starkregenereignis geflutet kann auch dieser Schaden tausende Euro kosten. Gibt es keinen Keller im Haus, so dringt das Wasser womöglich in das Erdgeschoss ein. Für diese Schadenart wird eine zusätzliche Elementarschadendeckung als Ergänzung benötigt.
Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?
Natürlich könnte man nun für jeden einzelnen Gegenstand den Neuwert ermittelt und eine große Liste anfertigen. Zunächst empfehlen wir jedoch, mit einem Raum anzufangen und den Neuwert zu beachten. Dabei wird man meist feststellen, dass die Gesamtsumme erstaunlich hoch ist. Einfacher geht es dann mit der Empfehlung der Versicherungswirtschaft, 650 EUR pro qm der Wohnfläche anzusetzen. Folgen Sie dieser Empfehlung, dann erhalten Sie einen kostenlosen Unterversicherungsverzicht im Versicherungsvertrag.
Welche Ergänzungen gibt es noch ?
Kunstversicherung
Haben Sie Wertgegenstände, Antiquitäten, Gemälde, Schmuck oder Sammlungen, die im Wert das übliche Maß übersteigen, dann können diese über eine normale Hausratversicherung nicht mehr abgesichert werden, denn hier gilt eine Höchstgrenze für Wertsachen. Schützen Sie Ihre Schätze daher besser mit einer zusätzlichen Kunstversicherung. Diese Versicherung ist eine Allgefahrenabsicherung mit nur wenigen Ausschlüssen. Im Rahmen dieser Versicherung erhalten Sie eine Reihe zusätzlicher Servicedienstleistungen und Zugang zu Gutachtern und Restauratoren. Wir sichern Ihnen gemeinsam mit unseren Partnern größte Verschwiegenheit und Diskretion zu.
Haus- und Wohnungsschutzbrief
Was ist ein Haus- und Wohnungsschutzbrief?
Diese Absicherung kommt für eine Reihe Kosten auf, welche nicht in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind und ist für Mieter, Wohnungseigentümer und Hausbesitzer geeignet. Ein klassisches Beispiel ist die Inanspruchnahme eines Schlüsseldienstes, weil Sie sich ausgeschlossen haben. Darüber hinaus sind eine Reihe Handwerkerleistungen abgedeckt, denn auch Mieter sind verpflichtet, für Reparaturen bis ca. 300 EUR aufzukommen. Auch die Kinderbetreuung in einem Notfall, Schädlingsbekämpfung und Rohverstopfung sind abgedeckt.
Glasbruchversicherung
Wozu braucht man eine Glasbruchversicherung ?
Beispielsweise wird die Terrassentür durch einen Fußball getroffen oder eine teure bleiverglaste Innentür fällt zu, weil es zieht. Schon ein Sprung im Glas reicht zu und die Versicherung lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzen (hier gilt Naturalersatz). Besonders interessant ist die Mitversicherung von Cerankochfeldern, hier haben wir öfters Schäden zu bearbeiten. Die Versicherung lohnt sich auch für Besitzer von Einfamilienhäusern, da hier meist mehr Risiken bestehen, z.B. Wintergarten, verglaste Loggia. Die Risiken sind zwar nicht existenzgefährdend, allerdings ist die Versicherung meist schon bei 1 Schaden in 10 Jahren lohnenswert. Wenn z.B. das Glas einer Terrassentür zu ersetzen ist, liegen die Kosten nämlich bei weit über 1000,- EUR.
Was ist eine Glasbruchversicherung?
Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren-Versicherung“. D.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke. Versichert sind alle fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von Fernstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Duschkabinen (auch aus Kunststoff) und Dächern, sowie Glasscheiben und -platten von Bildern, Tischen, Schränken, Stand-, Wand und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen.
Geräte und Elektronik
Hier können Sie verschiedene Geräte und private Werte, wie z.B. das neue Smartphone oder den Geschirrspüler gegen teure Reparaturkosten versichern.
Haustierversicherung
Für Haustierbesitzer und Pferdeliebhaber finden Sie hier die passende Absicherung.