Es gibt viele gute Gründe für eine umfassende Absicherung Ihrer Reise. Sonst entstehen hohe Stornokosten, wenn Sie eine gebuchte Reise aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig absagen müssen. Reiseversicherungen sind auch wichtig, weil sie unvorhersehbare Ereignisse im Ausland absichern. Dabei kann es zu existenzgefährdenden Situationen kommen, z.B. wenn Sie im Ausland schwer erkranken und ein medizinischer Rücktransport nach Deutschland notwendig wird oder wenn Sie in eine Naturkatastrophe geraten sollten. Die Wahl der richtigen Reiseversicherung ist abhängig von Ihren Sicherheitsbedürfnissen und Ihrer persönlichen Situation. Bei der Absicherung ist es entscheidend, wann und welchen Schutz Sie buchen, damit Sie im Notfall auch gut abgesichert sind.
Aber welche Absicherungsbausteine gibt es überhaupt?
Reise-oder Auslandskrankenversicherung
Warum benötigt man eine Auslandskrankenversicherung? Es ist die wichtigste Reiseversicherung. Wenn Sie im Ausland krank werden, können für eine Behandlung oder einen Krankentransport zurück nach Deutschland sehr hohe Kosten auf Sie zukommen. Der Grund ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nur in Ländern leisten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht – und das auch nur bei kurzfristigen Aufenthalten im Ausland. Darüber hinaus sind die versicherten Leistungen genau festgelegt und orientieren sich an dem, was für Einheimische gilt. Das bedeutet eine Herabsetzung auf Grundleistungen. Als Deutscher wird man deshalb generell als Privatpatient behandelt und muss mit enormen Zuzahlungen rechnen, welche eine existenzielle Bedrohung darstellen können. Das beginnt bereits hinter den Grenzen zu unseren Nachbarländern wie Tschechien oder Österreich.
Bei längerfristigen Aufenthalten im Ausland – ob als Langzeit-Urlaub, zum Studieren oder zum Arbeiten – leistet die gesetzliche Krankenversicherung generell gar nichts.
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Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten vor Reiseantritt, wenn Sie oder eine mitversicherte Person im Fall einer unerwarteten schweren Erkrankung, eines Unfalls, eines Todesfalls oder bei Komplikationen in der Schwangerschaft Ihre gebuchte Reise nicht antreten können.
Reiseabbruchversicherung
Die Reiseabbruchversicherung übernimmt die gesamten Stornierungs-und Rückreisekosten, wenn Sie Ihre bereits angetretene Reise vorzeitig abbrechen müssen, z.B. bei einer Erkrankung – eine Reiserücktrittsversicherung ist dafür nicht ausreichend ! Auch wenn es am Urlaubsort zu Naturkatastrophen kommen sollte, erstattet diese Versicherung Ihre Mehrkosten.
Reise-Gepäckversicherung
Bahn- und Schifffahrtsgesellschaften, sowie Busunternehmen haften in der Regel nicht für Ihr Reisegepäck, es sei denn, es liegt ein Unfall vor oder Sie können ein Verschulden nachweisen, was nicht so einfach ist. Reiseveranstalter und Fluggesellschaften haften, jedoch nur in engen Grenzen, z.B. nur während des Fluges und nur bis zu einem bestimmten Wert. So regelt das Montrealer Abkommen die Entschädigungshöhen, die derzeit bei max. 1400,- EUR liegen, wenn die Koffer von der Fluggesellschaft nicht mehr beschafft werden können. Im eigenen Auto haftet gar niemand.
Die Reisegepäckversicherung ersetzt den Zeitwert Ihres Gepäcks, wenn es verloren geht, gestohlen, geraubt oder bei Unfällen, Überschwemmungen, Feuer und anderen unvorhergesehenen Ereignissen beschädigt wird. In den meisten Reisekomplettpaketen ist dieser Versicherungsschutz enthalten oder kann mit abgeschlossen werden. Beachten Sie hier jedoch unbedingt die angegebenen Auflagen an Ihre Obliegenheitspflichten und die Ausschlüsse im Versicherungsschutz. So ist u.a. verschwundenes Bargeld, verlorene Flugtickets, unbeaufsichtigtes Gepäck auf dem Flughafen oder die im Wasser verloren gegangene Kamera nicht versichert.
Unser Tipp 1: Über eine gute Hausratversicherung ist das Gepäck unterwegs ergänzend gegen Raub versichert und innerhalb fester Gebäude, wie z.B. im Hotelzimmer besteht bereits Versicherungsschutz bei Einbruch, Brand und Leitungswasserschäden.
Neu ! Corona-Reiseschutz-Ergänzungsbaustein
Einige Versicherer schließen Pandemien vom Versicherungsschutz aus oder haben diesbezüglich unklare Versicherungsbedingungen. Darüber hinaus gilt im Fall einer Reisewarnung oftmals auch kein Versicherungsschutz. Aufgrund der weltweit auftretenden neuartigen Covid19-Erkrankung (Coronavirus) gibt es hier einen besonderen Absicherungsbedarf. Wir bieten Ihnen gemeinsam mit unseren bewährten Reiseversicherungsschutz-Partnern spezielle Bausteine für die Absicherung im Zusammenhang mit Corona an.
Neu ! Reise-Rechtsschutzversicherung
Jede Reise ist mit einem gewissen Risiko verbunden und Touristik ein Massengeschäft. Die Presse ist voll mit Berichten enttäuschter Urlauber, wenn Flüge stark verspätet sind oder gar ausfallen und sich die Fluglinie anschließend quer stellt. Oft geht es um Reisemängel, wenn die Versprechen in den Reisekatalogen nicht erfüllt werden. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie Ihre Reise jetzt noch besser absichern. So können Sie etwaigen Auseinandersetzungen mit dem Reiseveranstalter, dem Reisebüro oder der Fluggesellschaft entspannt entgegensehen.
Unser Tipp Nr. 2: „Habe ich nicht etwas vergessen?“ Kommt Ihnen die Frage bekannt vor? Wer oft verreist, sollte Jahresversicherungen mit automatischer Verlängerung wählen. Es ist sehr komfortabel, wenn man sich nicht vor jeder Reise um den Versicherungsschutz bemühen muss und es ist sicherer, da man dieses wichtige Thema nicht mehr vergessen kann.
Unser Tipp Nr. 3: Sehr oft ist es sinnvoll, einzelne Bausteine bei einem Anbieter zu bündeln. Dafür werden bei bewährten Anbietern verschiedene, attraktive Paketlösungen angeboten.