Verbraucherschlichtung seit dem 1. April 2016 in Kraft

Am 1. April 2016 trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft.

Damit sollen Verbraucher vertragliche Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen können. Unternehmer sollen durch ihre Teilnahme an der Verbraucherschlichtung ihren Service verbessern und sich positiv von der Konkurrenz abheben können.

Die Regelungen im Überblick:

  • Künftig wird es ein Netz von Verbraucherschlichtungsstellen geben, denn Verbraucher sollen bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen eine solche Stelle anrufen können.
  • Die Streitmittler, die für die Unabhängigkeit und Neutralität der Schlichtungsstelle verantwortlich sind, müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen.
  • Die Anerkennungsbehörden werden auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Anforderungen achten.

Bei Streitigkeiten in Branchen, in denen es noch keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt, können sich die Verbraucher an die Allgemeine Schlichtungsstelle wenden. Die Allgemeine Schlichtungsstelle „Zentrum für Schlichtung e.V.“ hat ihren Sitz in Kehl und ist über www.verbraucher-schlichter.de zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriumsder Justizund für Verbraucherschutz vom 30. März 2016